OLG Dresden - Beschluss vom 16.02.1999
7 W 1571/98
Normen:
BGB § 2074 §§ 2078 ff. § 2084 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)328a-c
NJW-RR 1999, 1165
Rpfleger 1999, 276
ZEV 1999, 353

Inhalt, Reichweite und Rechtswirkungen einer Verwirkungsklausel im Testament

OLG Dresden, Beschluss vom 16.02.1999 - Aktenzeichen 7 W 1571/98

DRsp Nr. 2003/16277

Inhalt, Reichweite und Rechtswirkungen einer Verwirkungsklausel im Testament

1. Testamentarische Verwirkungsklauseln, mit denen Zuwendungen von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass der Bedachte nicht gegen den letzten Willen des Erblassers vorgeht, sind möglich und zulässig. 2. Insoweit ist "durch Auslegung zu ermitteln, welches Verhalten des Bedachten zur Bedingung erhoben ist und die Verwirkungsfolge auslösen soll" (hier: Klausel mit der Formulierung "wer das Testament anficht"). 3. Anwendungsbeispiele für ein einschlägiges Verhalten des Bedachten.

Normenkette:

BGB § 2074 §§ 2078 ff. § 2084 ;
Fundstellen
DRsp I(174)328a-c
NJW-RR 1999, 1165
Rpfleger 1999, 276
ZEV 1999, 353