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2000
Sonstige
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LG
LG Koblenz
LG Koblenz - Beschluss vom 19.06.2000
2 T 267/00
Normen:
BGB
§
2353
;
Fundstellen:
DRsp I(174)334f
Rpfleger 2000, 502
Keine Erbschein-Einziehung wegen eines überflüssigen Zusatzes
LG Koblenz,
Beschluss
vom 19.06.2000
- Aktenzeichen 2 T 267/00
DRsp Nr. 2003/16741
Keine Erbschein-Einziehung wegen eines überflüssigen Zusatzes
Die Einziehung eines Erbscheins, der einen überflüssigen, seinen sachlichen Inhalt nicht berührenden Zusatz enthält, ist entbehrlich.
Normenkette:
BGB
§
2353
;
Fundstellen
DRsp I(174)334f
Rpfleger 2000, 502
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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