LG Koblenz - Beschluss vom 19.06.2000
2 T 267/00
Normen:
BGB § 2353 ;
Fundstellen:
DRsp I(174)334f
Rpfleger 2000, 502

Keine Erbschein-Einziehung wegen eines überflüssigen Zusatzes

LG Koblenz, Beschluss vom 19.06.2000 - Aktenzeichen 2 T 267/00

DRsp Nr. 2003/16741

Keine Erbschein-Einziehung wegen eines überflüssigen Zusatzes

Die Einziehung eines Erbscheins, der einen überflüssigen, seinen sachlichen Inhalt nicht berührenden Zusatz enthält, ist entbehrlich.

Normenkette:

BGB § 2353 ;
Fundstellen
DRsp I(174)334f
Rpfleger 2000, 502