OLG Brandenburg - Beschluss vom 23.02.2005
3 Wx 5/04
Normen:
BGB § 1953 Abs. 1 §§ 1954 ff. ;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 17.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 653/04

Keine Erteilung eines Erbscheins wegen Erbausschlagung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 3 Wx 5/04

DRsp Nr. 2005/12931

Keine Erteilung eines Erbscheins wegen Erbausschlagung

Hat sich eine potentielle Erbin über die künftige Wertentwicklung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks geirrt und deswegen die Erbschaft ausgeschlagen, so liegt darin ein unbeachtlicher Motivirrtum vor, der nicht zur Anfechtung berechtigt.

Normenkette:

BGB § 1953 Abs. 1 §§ 1954 ff. ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beteiligte zu 1. wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Erteilung eines Erbscheins als Miterbin zu 1/2 nach der am 19.01.1960 verstorbenen A... M....