Die Beteiligten streiten darüber, ob das Finanzamt (FA) berechtigt war, den Einkommensteuerbescheid des Jahres 1996 zu ändern und eine verdeckte Gewinnausschüttung i.H.v. ca. 452.000 DM als Einnahme bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzen.
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