Tatbestand:
Streitig ist die Frage, ob ein Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 EStG im Zusammenhang mit der Abfindung weichender Erben zu gewähren ist.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie haben drei Kinder, die beiden Söhne H und B sowie die Tochter I.