Die Parteien streiten um das Erbrecht für drei lastenfreie Grundstücke, die im Beitrittsgebiet liegen und die zum Nachlaß ihrer am 11.3.1989 verstorbenen Mutter, Frau B., geborene Sch., zuletzt wohnhaft in B.-N., gehören. Weitere Kinder neben den Parteien existieren nicht.
zwei Grundstücke unter staatlicher Verwaltung Erbscheine
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