I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer weiteren Beschwerde dagegen, dass ihr (wiederholter) Erbscheinsantrag mit Beschluss des Amtsgerichtes vom 08.07.1998 zurückgewiesen wurde, im Wesentlichen mit der Begründung, ihre Ausschlagung aus dem Jahre 1976 sei verfristet gewesen.
Die Beschwerdeführerin ist die Tochter des am 27.11.1975 in Leipzig verstorbenen Erblassers E J P K . Der Erblasser hat kein Testament hinterlassen. Er war verwitwet und hatte außer der Beschwerdeführerin eine weitere Tochter, E M P K . Zum Nachlass gehört ein Mietwohngrundstück in L , K straße. Ein weiteres Mietwohngrundstück in L , L straße , ist der Beschwerdeführerin mit bestandskräftigem Rückübertragungsbescheid im Jahre 1993 zurückübertragen worden.
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