I.
Der Beteiligte errichtete zusammen mit seiner Ehefrau am 27.8.1997 ein gemeinschaftliches Testament. Nach dem Tode seiner Ehefrau legte er durch seinen Verfahrensbevollmächtigten beim Amtsgericht - Nachlaßgericht - ein Exemplar dieses Testaments vor. Das Amtsgericht eröffnete am 19.7.1999 das Testament. Mit Schriftsatz vom 12.8.1999 übersandte der Verfahrensbevollmächtigte des Beteiligten ein weiteres, gleichlautendes Testament, das am 16.8.1999 durch das Amtsgericht eröffnet wurde.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|