Die Beklagte fordert mit ihrer Widerklage u.a. von ihren Brüdern, dem Kläger und dem Widerbeklagten zu 2), ihr aufgrund von § 2287 BGB das Miteigentum in Höhe eines Drittels an dem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstück einzuräumen, das der Erblasser und Vater der Parteien zu seinen Lebzeiten den beiden Brüdern übertragen hat. Dieses Grundstück war im Erbvertrag des Vaters mit der vorverstorbenen Mutter allen drei Kindern zu gleichen Teilen als Vorerben zugedacht worden.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|