FG München vom 28.01.1998
4 K 2475/94
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 1998, 890

Mittelbare Grundstücksschenkung durch Baukostenfinanzierung

FG München, vom 28.01.1998 - Aktenzeichen 4 K 2475/94

DRsp Nr. 2001/2984

Mittelbare Grundstücksschenkung durch Baukostenfinanzierung

Bei der Baukostenfinanzierung für ein Einfamilienhaus auf einem dem Kläger zur Hälfte gehörenden Grundstück kann es sich teilweise um eine mittelbare Grundstücksschenkung an den Kläger und teilweise um eine freigebige Zuwendung an den anderen Grundstückseigentümer (= Ehefrau des Klägers) handeln.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob die Mutter des Klägers ihrer Schwiegertochter, der Ehefrau des Klägers, im Rahmen einer mittelbaren Grundstücksschenkung für einen Hälfteanteil eines zu errichtenden Einfamilienhauses einen Geldbetrag überlassen hat.

I.

Mit Schenkungsvertrag vom 1. ... 1987 überließ die Mutter des Klägers diesem einen Geldbetrag in Höhe von 570.000 DM.

Der nicht notariell beurkundete Schenkungsvertrag hat folgenden Wortlaut (s. Bl. 5/FA-Akte):

"Meinem Sohn ... stelle ich ausschließlich für die Bebauung der FlNr. ... bzw. dem daraus noch abzugrenzenden Baugrundstück in der Gemarkung ... mit einem Familienheim die für den Bau notwendigen Barmittel in Höhe von voraussichtlich 570.000 DM zur Verfügung. Das Geld darf nur für den Bau verwendet werden."