FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.05.2003 13 K 84/97
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 § 12 Abs. 2 ; BGB § 873 Abs. 1 ; ErbStR R 23 Abs. 2;
Fundstellen:
EFG 2003, 1715
Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2003 - Aktenzeichen 13 K 84/97
DRsp Nr. 2003/13199
Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer
Sind überlassene Geldmittel von vornherein zur Finanzierung eines Grundstückserwerbs bestimmt und ermöglichen bzw. erleichtern diesen wirtschaftlich, so ist eine mittelbare Grundstücksschenkung auch anzunehmen, wenn die Mittel kurze nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags aber vor dessen grundbuchmäßigem Vollzug zur Verfügung gestellt werden.
Normenkette:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 § 12 Abs. 2 ; BGB § 873 Abs. 1 ; ErbStR R 23 Abs. 2;
Tatbestand:
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