Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten diejenigen anteiligen Steuerschulden beim überlebenden Ehegatten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind, die der überlebende Ehegatte und Erbe des verstorbenen Ehegatten für diesen gezahlt hat.
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