Die Parteien sind zusammen mit vier weiteren Geschwistern der Klägerin Vertragserben der am 31.10.1997 verstorbenen Frau G. H.
Die Erblasserin und ihre Ende 1991 verstorbene Schwester C. H. hatten sich durch notariellen Erbvertrag vom 25.02.1991 gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tode der Längstlebenden ihre vier Nichten und Neffen, darunter die Klägerin, sowie der Beklagte als ihr Großneffe zu je 1/5 zu gleichen Teilen Erbe werden sollten.
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