OLG Köln - Beschluss vom 28.06.1999
16 U 7/99
Normen:
BGB § 2287 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1999, 344
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 24.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 322/98

Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

OLG Köln, Beschluss vom 28.06.1999 - Aktenzeichen 16 U 7/99

DRsp Nr. 2003/6727

Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers

»Hat der durch Erbvertrag gebundene Erblasser an einer die Vertragserben objektiv beeinträchtigenden Schenkung kein ersichtliches lebzeitiges Eigeninteresse, so ist von seiner Absicht auszugehen, die Vertragserben zu beeinträchtigen. Der Begünstigte muss dann die Umstände im Einzelnen darlegen, die nach seiner Meinung den Erblasser zu der Verfügung bewogen haben und die ein Eigeninteresse begründen könnten.«

Normenkette:

BGB § 2287 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind zusammen mit vier weiteren Geschwistern der Klägerin Vertragserben der am 31.10.1997 verstorbenen Frau G. H.

Die Erblasserin und ihre Ende 1991 verstorbene Schwester C. H. hatten sich durch notariellen Erbvertrag vom 25.02.1991 gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass nach dem Tode der Längstlebenden ihre vier Nichten und Neffen, darunter die Klägerin, sowie der Beklagte als ihr Großneffe zu je 1/5 zu gleichen Teilen Erbe werden sollten.