I.
Unter dem 9.3.1999 hat die Beteiligte durch ihren Verfahrensbevollmächtigten ihre Eintragung als Eigentümerin nach ihrer verstorbenen Mutter beantragt. Dazu hat sie außer Grundstücksverkehrsgenehmigung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes beglaubigte Ablichtung des mit Eröffnungsvermerk versehenen notariell beurkundeten Berliner Testaments ihrer Eltern vom 26.3.1985 und notariell beurkundeten Erbauseinandersetzungsvertrag mit ihrem Bruder vom 13.12.1998 vorgelegt. In dem Berliner Testament findet sich unter II. die Regelung:
"Zu Erben des Zuletztverstorbenen von uns setzen wir ein die beim Tode des Zuerstverstorbenen von uns vorhandenen gemeinsamen Abkömmlinge zu gleichen Teilen"
und unter III:
"Sollte eines unserer gemeinsamen Abkömmlinge vor uns versterben, so soll
dessen Anteil den anderen Abkömmlingen von uns zu gleichen Teilen zufallen ..."
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