BayObLG, Beschluß vom 31.07.1986 - Aktenzeichen BReg 2 Z 59/86
DRsp Nr. 1999/10727
Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs
»Für den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs genügt die Vorlage einer Urkunde (notarielles Testament) nicht, wenn die beurkundete Erklärung nicht eindeutig ist und die Möglichkeit nicht ganz fern liegt, daß die Erklärung unter Mitberücksichtigung von für die Auslegung erheblichen, aber in der Urkunde nicht enthaltenen Umständen einen Sinn haben kann, bei dessen Zugrundelegung das Grundbuch nicht unrichtig wäre.«