Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung
BGH, Urteil vom 28.04.1982 - Aktenzeichen IVa ZR 8/81
DRsp Nr. 1996/14310
Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung
Ob eine Vertragsverletzung einen Vermögensschaden verursacht hat, ist nach § 287ZPO zu beurteilen. Der nach § 286ZPO zu beweisende Grund des Schadensersatzanspruches reicht bis zu der Feststellung, der Vertragspartner sei von dem Verstoß so betroffen worden, daß nachteilige Folgen für ihn eintreten können. Danach beginnt der beweiserleichternde Bereich des § 287ZPO.