BayObLG - Beschluß vom 25.03.1999
1Z BR 48/99
Normen:
BGB § 2247 Abs. 4 ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 561 ;
Fundstellen:
Rpfleger 1999, 396
Vorinstanzen:
LG Regensburg 5 T 327/97 ,
AG Regensburg VI 2328/96 ,

Neues tatsächliches Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz

BayObLG, Beschluß vom 25.03.1999 - Aktenzeichen 1Z BR 48/99

DRsp Nr. 1999/6262

Neues tatsächliches Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz

»1. Vollständige Erblindung im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments ist ein Fall der Leseunfähigkeit nach § 2247 Abs. 4 BGB.2. Neues tatsächliches Vorbringen in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist grundsätzlich unbeachtlich. Der neue Vortrag kann nur unter dem Gesichtspunkt überprüft werden, ob das Beschwerdegericht insoweit Verfahrensfehler begangen, etwa seine Amtsermittlungspflicht oder das rechtliche Gehör verletzt hat.«

Normenkette:

BGB § 2247 Abs. 4 ; FGG § 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 561 ;

Gründe:

I. Der Erblasser hinterließ vier Kinder aus seiner ersten, geschiedenen Ehe, die Beteiligten zu 3 bis 6, und zwei Kinder aus seiner zweiten Ehe mit der Beteiligten zu 1, die Beteiligten zu 2 und 7. Mit der Beteiligten zu 1 lebte er im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Beteiligten zu 1 und 2 beantragten unter Berufung auf ein handschriftliches Testament des Erblassers vom 1.6.1995 einen Erbschein, der den Beteiligten zu 2 als Alleinerben ausweisen sollte.