AG Bielefeld, - Vorinstanzaktenzeichen 112 VI 273/05
AG Oranienburg, - Vorinstanzaktenzeichen 52 AR 65/05
Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte im Falle der Nachlassspaltung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.12.2005 - Aktenzeichen 1 AR 70/05
DRsp Nr. 2008/14166
Örtliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte im Falle der Nachlassspaltung
»Einem Nachlassgericht gebührt im Falle der Nachlassspaltung nicht schon deshalb der Vorzug im Sinne von § 4FGG, weil es bereits hinsichtlich eines Nachlassteils tätig geworden ist, sofern Anträge für einen anderen Nachlassteil zu bescheiden sind.«