Die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für die Ermittlung der Erben nach dem Erblasser und zur Benachrichtigung der Beteiligten wird abgelehnt.
Das Nachlassgericht Landshut hat mit Vorlagebeschluss vom 09.02.2017 eine Entscheidung über die Zuständigkeit des Nachlassgerichts gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 4 FamFG für die Ermittlung der Erben nach dem Erblasser (vgl. Art.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|