Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Waren (Müritz) - Nachlassgericht - vom 13.07.2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen.
I. Der Erblasser ist zwischen dem 14.08.2010 und dem 16.08.2010 verstorben. Die bislang nachlassgerichtlich ermittelten Erben haben das Erbe ausgeschlagen, so dass die Erben derzeit unbekannt sind.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|