OLG Bremen vom 11.08.1986
1 W 9/86
Normen:
BGB §§ 2033, 2042 ;
Fundstellen:
DRsp I(170)68c-d
OLGZ 1987, 10

OLG Bremen - 11.08.1986 (1 W 9/86) - DRsp Nr. 1992/7516

OLG Bremen, vom 11.08.1986 - Aktenzeichen 1 W 9/86

DRsp Nr. 1992/7516

c-d. Unwirksamer Kaufvertrag unter Miterben über einen Anteil an einem zum Nachlaß gehörenden Grundstück, (d) aber zulässige Umdeutung in einen wirksamen Auseinandersetzungsvertrag über das Nachlaßgrundstück.

Normenkette:

BGB §§ 2033, 2042 ;

(c) »... Mit Recht hat das LG angenommen, daß aufgrund der in dem ausdrücklich als Kaufvertrag bezeichneten notariellen Vertrag vom 25. 4. 1985 enthaltenen Erklärungen eine Eigentumsänderung nicht eingetragen werden könne; denn in diesem Vertrag verfügen die durch den Pfleger vertretenen unbekannten Erben über einen Anteil an einem Nachlaßgegenstand [Grundstück], was sie nach § 2033 Abs. 2 BGB gerade nicht können. ...