I.
Der am 25. März 1996 in Mülheim an der Ruhr verstorbene Erblasser war in erster Ehe mit Frau ... verheiratet. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2, hervorgegangen. Die frühere Beteiligte zu 3 ... war die zweite Ehefrau des Erblassers. Sie ist am 22. September 1998 verstorben und von dem Beteiligten zu 3 beerbt worden.
Am 25. März 1986 verfasste der Erblasser gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau ein wie folgt lautendes handschriftliches Testament:
"Hiermit setzen wir uns gegenseitig als alleinige und ausschließliche Erben ein.
Im Falle unseres gemeinsamen Ablebens setzen wir unsere Kinder G. und R. als unsere Erben ein mit der Maßgabe, dass unsere Tochter G. nur noch Anspruch auf den Teil ihres Anteils hat, soweit dieser DM 100.000 übersteigt."
S., die damals schwer an Diabetes erkrankt war, verstarb am 11. Juni 1986.
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