»... Die Frage, ob für den Beginn der Ausschlagungsfrist neben der Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft und dem Grunde der Berufung auch die Kenntnis der Verkündung des Testaments erforderlich ist, ist in Rechtspr. und Lit. umstritten (vgl. hierzu RG, DJZ 1902, 263; OLG Braunschweig, OLGE 14, 280; offengelassen in RG, HRR 1931, 1140; Palandt/Edenhofer,
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