BFH vom 29.06.1995
II R 80/94

Pflegeleistungen als Nachlaßverbindlichkeiten

BFH, vom 29.06.1995 - Aktenzeichen II R 80/94

DRsp Nr. 1997/8359

Pflegeleistungen als Nachlaßverbindlichkeiten

Der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 1974 kann nicht gewährt werden, wenn dem Erben vom Erblasser versprochen worden ist, ihn zum Erben dafür einzusetzen, daß er ihn pflegt und der Erbe deshalb einen Anspruch auf angemessene Vergütung gegen den Erblasser hat, der als Nachlaßverbindlichkeit i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG (BFH v. 9.11.1994 - II R 110/91, BStBl II 1995, 62) berücksichtigt werden kann.

Für die Praxis:

Im Streitfall machte der Kläger Fahrtkosten zur Pflege des Erblassers als Nachlaßverbindlichkeit geltend. Diese sind anch § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar, wenn zwischen Erblasser und Erben eine Dienst- bzw. Geschäftsbesorgungsverhältnis bestanden hat, das nicht unentgeltlich sein sollte. Der Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. kann in diesem Fall nicht zusätzlich gewährt werden, weil diese Regelung eine unentgeltliche Pflege voraussetzt.