OLG Saarbrücken - Urteil vom 24.07.2019
5 U 95/18
Normen:
BGB § 2325 Abs. 1 ; BGB § 2303 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 264/16

Pflichtteilsansprüche und PflichtteilsergänzungsansprücheNachweis einer pflichtteilsergänzungsrelevanten SchenkungSekundäre Darlegungslast eines ErbenZuwendung eines Erblassers ohne Gegenleistung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.07.2019 - Aktenzeichen 5 U 95/18

DRsp Nr. 2020/13878

Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche Nachweis einer pflichtteilsergänzungsrelevanten Schenkung Sekundäre Darlegungslast eines Erben Zuwendung eines Erblassers ohne Gegenleistung

Den Erben kann eine sekundäre Darlegungslast treffen, wenn ihm gegenüber behauptet wird, dass einer Zuwendung des Erblassers keine Gegenleistung gegenübersteht.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. Oktober 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 16 O 264/16 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

III. Das Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.666,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 2325 Abs. 1 ; BGB § 2303 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin hat mit ihrer am 15. Dezember 2016 eingereichten Klage weitere Pflichtteils- sowie Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beklagten, ihren Bruder, geltend gemacht. Dieser hatte die am 22. März 2012 verstorbene Mutter der Parteien sowie einer weiteren Tochter der Erblasserin aufgrund eines Testaments vom 15. Juni 2006 allein beerbt; der Ehemann der Erblasserin ist vorverstorben.