Der Kläger verlangt von der Beklagten als Erbin im Wege der Stufenklage Auskunft und Zahlung hinsichtlich seines Pflichtteilsanspruchs.
Am 30.09.1997 verstarb A G M (im Folgenden: Erblasser), der Vater des Klägers. Er war Witwer, weitere Abkömmliche außer dem Kläger sind nicht vorhanden.
Mit notariellem Testamtent vom 30.09.1989 (Anlage K 2, Bl. 12/13 dA) hatte der Erblasser die Beklagte, seine Nichte, als Alleinerbin eingesetzt. Seinen beweglichen Nachlass hatte der Erblasser dem Kläger als Vermächtnis zugewandt und den Kläger zum Testamentsvollstrecker bestimmt.
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