OLG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.1999
15 U 171/98
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1, 2 § 1004 ; StGB § 185 ; PresseG NW § 6 ;
Fundstellen:
AfP 2000, 468
NJW-RR 2000, 321
ZEV 2000, 159

Postmortaler Persönlichkeitsschutz gegenüber Äußerungen in einer wissenschaftlich-historischen Abhandlung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.1999 - Aktenzeichen 15 U 171/98

DRsp Nr. 2006/27209

Postmortaler Persönlichkeitsschutz gegenüber Äußerungen in einer wissenschaftlich-historischen Abhandlung

»1. Nach dem Tod des Betroffenen kann ein ehrenschutzrechtlich relevanter Eingriff in die Menschenwürde nur dann angenommen werden, wenn das Lebensbild des Verstorbenen in grob ehrverletzender Weise entstellt wird. 2. Stellt der Autor einer wissenschaftlich-historischen Arbeit über den verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden Galinsky wiederholt Tatsachenbehauptungen über sein Verhalten insbesondere in der Zeit unmittelbar nach dem Krieg auf und distanziert er sich hiervon gleichzeitig in der Weise, dass er diese als nicht nachgeprüfte Behauptungen von Dritten darstellt, so liegt keine Ehrverletzung vor.«

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 1, 2 § 1004 ; StGB § 185 ; PresseG NW § 6 ;
Fundstellen
AfP 2000, 468
NJW-RR 2000, 321
ZEV 2000, 159