OLG Koblenz - Beschluss vom 03.07.2020
12 U 107/20
Normen:
BGB § 2303; BGB § 2306; BGB § 2311 Abs. 1 S. 1; BGB § 1941 Abs. 4;
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 400/18

Rechte des pflichtteilsberechtigten Testamentserben nach Ausschlagung der Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass aushöhlende VermächtnisanordnungenBerücksichtigung der Werte von mit im Wege des Vermächtnisses zugewandten lebenslangen Wohnungsrechten belasteten Grundstücken bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2020 - Aktenzeichen 12 U 107/20

DRsp Nr. 2021/14567

Rechte des pflichtteilsberechtigten Testamentserben nach Ausschlagung der Erbschaft im Hinblick auf den Nachlass aushöhlende Vermächtnisanordnungen Berücksichtigung der Werte von mit im Wege des Vermächtnisses zugewandten lebenslangen Wohnungsrechten belasteten Grundstücken bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs

1. Pflichtteilsrecht „schlägt“ Vermächtnis (bei der Ermittlung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs, wenn testamentarisch angeordnete Vermächtnisse vorliegen).