Der Erblasser verstarb am 14.1.2003 im Alter von 89 Jahren. Die Beteiligten zu 1 und 4 sind Töchter des Erblassers, die Beteiligten zu 2 und 3 seine Enkelinnen, der Beteiligte zu 5 sein Enkel. Mit Testament vom 7.4.1995 verfügte der Erblasser u.a. Folgendes:
Durch dieses Testament berufe ich zu meinen Erben:
a)
Die Tochter U. T. (Beteiligte zu 4) zu 36 %,
der Enkel M. T. (Beteiligter zu 5) zu 15 %,
die Tochter D. Sch.-N. (Beteiligte zu 1)zu 25 %,
die Enkelin E. Sch.-N. (Beteiligte zu 2) zu 12 %,
die Enkelin J. Sch.-N. (Beteiligte zu 3) zu 12 %.
Die Tochter D. Sch.-N. ist nur Vorerbin.
Zu Nacherben bestimme ich deren Kinder E. und J. zu gleichen Teilen.
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