I.
Die Beteiligte zu 2 ist im Grundbuch als Miteigentümerin zu 1/6 eingetragen. Als Miteigentümerin zu 1/12 ist die Beteiligte zu 4 eingetragen. Der Miteigentumsanteil der Beteiligten zu 4 ist belastet mit einem Nießbrauch zugunsten der Beteiligten zu 2.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|