KG - Beschluss vom 02.06.2017
6 W 95/16
Normen:
BGB § 2079; BGB § 2080 Abs. 3;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Spandau, vom 25.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 62 VI 249/15

Rechtsfolgen der Anfechtung eines Testaments wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten

KG, Beschluss vom 02.06.2017 - Aktenzeichen 6 W 95/16

DRsp Nr. 2018/6297

Rechtsfolgen der Anfechtung eines Testaments wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten

Die erfolgreiche Anfechtung eines Testaments wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten führt dazu, dass alle Vermächtnisse vernichtet werden, die auch den anfechtenden Pflichtteilsberechtigten als gesetzlichen Erben belasten würden.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Spandau - Nachlassgericht - vom 25. Juli 2016 werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) und 3) haben die Gerichtskosten je zur Hälfte zu tragen. Ihre jeweiligen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 100.000,- EUR festgesetzt.

Der Antrag der Beteiligten zu 1) auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren vom 14. September 2016 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 2079; BGB § 2080 Abs. 3;

Gründe:

I. Die Erblasserin ist kinderlos verstorben und war in dritter Ehe mit dem Beteiligten zu 2) seit dem 23. März 2012 bis zu ihrem Tode verheiratet. Sie hat insgesamt fünf Testamente hinterlassen:

- Gemeinschaftliches notarielles Testament vom 17. Mai 1990 vor dem Notar #### G## zur Urkundenrolle Nr. 262/1990 (Beiakte AG Spandau 60 IV 201/15, Bl. 55 ff.);

- Notarielles Testament vom 25. März 2000 vor dem Notar ### G## zur Urkundenrolle Nr. 232/2000 (BA, Bl. 60 ff);