Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts München -Nachlassgericht - vom 24.10.2013 aufgehoben.
II.Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 vom 6.5.2013 wird zurückgewiesen.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 32.500 EUR festgesetzt.
I.
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