Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) - Grundbuchamt - vom 11. Januar 2012 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, im Grundbuch von T., Blatt 2126 und T. -GGB 233 die Erbteilsübertragung im Wege der Grundbuchberichtigung nach dem notariellen Erbteilskauf- und Übertragungsvertrag des Notars L. Sch. vom 19. Oktober 2011 (UR-Nr. 1641/2011) nebst Genehmigungserklärungen vom 04. November 2011 der Notarin S. U. (UR-Nr. 1881/2011) und die Löschung der Pfändungsvermerke Abt. II lfd. Nr. 1 und 2 (Blatt 233) und Abt. II lfd. Nr. 17 a) (Blatt 2126) einzutragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
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