Die Klägerin verlangt von dem Beklagten als ehemaligen Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben der die Herausgabe des Nachlasses an die noch ungeteilte Erbengemeinschaft.
verstarb am 14.11.1946 in Leipzig. Ihre ausweislich des Testaments vom 01.06.1933 zur Erbin bestimmte Tochter schlug die Erbschaft aus. Infolgedessen wurden die Geschwister der Erblasserin bzw. deren Abkömmlinge Erben. Mit Ausnahme des Abkömmlings ihrer Schwester , , übertrugen alle Erben ihre Anteile an der Erbengemeinschaft noch im Jahre 1947 auf . Diese ist letztlich durch die Klägerin beerbt worden. Gesetzliche Erben des sind zwischenzeitlich , , und geworden.
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