1. Die Berufung des Klägers K1 gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.4.2011 (2-08 O 163/10) wird zurückgewiesen.
2. Der Berufungskläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|