OLG Thüringen - Urteil vom 16.03.2005
4 U 1032/03
Normen:
ZGB §§ 371 ff ; ZGB § 375 Abs. 3 ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 2041 ; BGB § 2084 ;
Fundstellen:
OLGReport-Jena 2005, 457
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 25.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 349/02

Restitutionsgrundstücke und Erbrecht

OLG Thüringen, Urteil vom 16.03.2005 - Aktenzeichen 4 U 1032/03

DRsp Nr. 2005/5389

Restitutionsgrundstücke und Erbrecht

»Grundstücke, die vor dem Erbfall durch eine stattliche Enteignungsmaßnahme mit dinglicher Wirkung dem Vermögen des Geschädigten entzogen wurden und die nicht von einer Testamentsverfügung des Erblassers erfasst werden, fallen in das gesetzliche Erbrecht nach dem Erblasser (§ 375 Abs. 3 ZGB

Normenkette:

ZGB §§ 371 ff ; ZGB § 375 Abs. 3 ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 2041 ; BGB § 2084 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin im Zusammenhang mit einem Eintragungsersuchen der Beklagten hinsichtlich des Grundstücks Am S. in E. sowie der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Verkauf dieses Grundstücks ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung zusteht.

Das mit einem Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück Am S. gehörte ursprünglich dem 1975 verstorbenen R. G., der dort mit seiner Familie wohnte. Sämtliche Erben nach R. G., darunter seine nach ihm verstorbene Ehefrau B. und sein einziger Sohn W. G. schlugen nacheinander die Erbschaft wegen Überschuldung aus. Daraufhin ging das zur Erbmasse des R. G. gehörende Grundstück Am S. in Volkseigentum über.