Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. August 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Die Beklagte begehrt von der Klägerin die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Witwenrentenleistungen.
Die in Deutschland lebende Klägerin ist Tochter und (Mit-)Erbin nach der am 1931 geborenen und am 2005 in Kroatien verstorbenen M. T.. Diese war die Witwe des am 1927 geborenen und am 2001 verstorbenen Versicherten D. T. und bezog seit 1.7.2001 große Witwenrente aus dessen Versicherung von der Beklagten (Bescheid vom 11.2.2002).
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