FG Köln - Urteil vom 20.06.2000
8 K 8121/98
Normen:
AO § 37 Abs. 2 Satz 1 ; AO § 47 ; AO § 37 ;

Rückforderung eines Steuererstattungsbetrages vom Konto eines Verstorbenen

FG Köln, Urteil vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 8 K 8121/98

DRsp Nr. 2004/2670

Rückforderung eines Steuererstattungsbetrages vom Konto eines Verstorbenen

1. Nach der sog. materiellen Rechtsgrundtheorie kann ein Steuerpflichtiger, der zuviel Einkommensteuern gezahlt hat, nach Ablauf des Veranlagungszeitraums auch ohne förmliche Festsetzung eines Erstattungsbetrages die zu erstattende Steuer beanspruchen und behalten. Folglich kommt es beim Tode des Steuerpflichtigen nicht mehr darauf an, ob ihm der die Erstattung festsetzende Einkommensteuerbescheid noch bekannt gegeben worden ist. 2. Ein Rückforderungsanspruch des Finanzamts gem. § 37 Abs. 2 Satz 1 AO gegen den Inhaber eines Girokontos richtet sich nur gegen den Kontoinhaber, nicht jedoch gegen die kontoführende Bank, auch wenn diese ihr Pfandrecht an dem Kontoguthaben ausgeübt hat.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 Satz 1 ; AO § 47 ; AO § 37 ;

Tatbestand:

Es ist streitig, ob der Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung eines Erstattungsbetrages hat, den er auf ein bei der Klägerin geführtes Konto eines verstorbenen Steuerpflichtigen überwiesen hat.