LG Nürnberg-Fürth, vom 17.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 3541/04
AG Fürth - VI 1127/03,
Rücknahme notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung
BayObLG, Beschluss vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 1Z BR 108/04
DRsp Nr. 2005/7958
Rücknahme notariellen Testaments aus amtlicher Verwahrung
»Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist auch Verfügung von Todes wegen. Ihre Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Rücknahme voraus. Die Rücknahme unterliegt ferner der Anfechtung nach § 2078BGB.«