Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1158,57 Euro festgesetzt.
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Der klagende RV-Träger begehrt vom beklagten Geldinstitut die Rücküberweisung einer Rentenzahlung.
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