OLG Hamm - Urteil vom 11.01.2019
7 U 27/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 17.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 319/17

Schadensersatzanspruch nach einem VerkehrsunfallBemessung von Schmerzensgeld bei ehelicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem

OLG Hamm, Urteil vom 11.01.2019 - Aktenzeichen 7 U 27/18

DRsp Nr. 2020/1375

Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall Bemessung von Schmerzensgeld bei ehelicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem

1. Der Fahrer eines PKW, der schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht hat, kann gegen den KFZ-Haftpflichtversicherer den Schmerzensgeldanspruch der unfallbedingt erheblich verletzten Beifahrerin, die in der Folge verstorben ist und deren Alleinerbe er ist, geltend machen.2. Zur Bemessung des Schmerzensgeldes bei enger verwandtschaftlicher / ehelicher Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem (Zurücktreten der Genugtuungsfunktion).

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (Az.: 8 O 319/17) unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.025,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.05.2017 sowie 290,82 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 12.09.2017 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz und 2. Instanz tragen der Kläger zu 94 % und die Beklagte zu 6 %.