BVerwG - Urteil vom 29.06.2005
8 C 9.04
Normen:
VermG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJ 2005, 570
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 18.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 210/03

Schädigung nicht überschuldeter Buchgrundstücke durch überschuldete Nachbargrundstücke

BVerwG, Urteil vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 8 C 9.04

DRsp Nr. 2005/11510

Schädigung nicht überschuldeter Buchgrundstücke durch überschuldete Nachbargrundstücke

»Buchgrundstücke, die selbst nicht überschuldet waren, können von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG erfasst sein, wenn sie mit einem überschuldeten Nachbargrundstück dergestalt in einem Funktionszusammenhang standen, dass sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des überschuldeten Grundstücks notwendig waren (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 8 B 266.00 -).«

Normenkette:

VermG § 1 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt die Rückübertragung einer erbrechtlichen Mitberechtigung an dem Flurstück Nr. 2782/96 der Flur 11 in T., eingetragen im Grundbuch von T. Blatt 2045.