BFH vom 20.10.1993
II R 59/91

Schätzung des Nachlaßwertes einer Zahnarztpraxis (§ 96 BewG)

BFH, vom 20.10.1993 - Aktenzeichen II R 59/91

DRsp Nr. 1997/8682

Schätzung des Nachlaßwertes einer Zahnarztpraxis (§ 96 BewG)

Stirbt ein selbständig tätiger Zahnarzt, so ist für Zwecke der Erbschaftsteuer der Nachlaßwert der Zahnarztpraxis zu ermitteln. Dabei darf nicht von einem vom Erblasser erzielten Gewinn ausgegangen werden, weil damit auch die über den Substanzwert hinausgehende Gewinnaussicht erfaßt würde. Der nach § 96 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) anzusetzende Wert umfaßt nur den Substanzwert; der Praxiswert darf nach den Grundsätzen der Einzelbewertung nur angesetzt werden, wenn er als bewertbares Wirtschaftsgut vorhanden war.