FG Hessen - Urteil vom 28.11.2006
1 K 3292/05
Normen:
ErbStG § 13a ;
Fundstellen:
EFG 2007, 944

Schenkung; Anteil; Mitunternehmer; Besitzgesellschaft; Nießbrauchsvorbehalt; Nießbrauch; Bewertungsabschlag; Betriebsaufspaltung - Bewertungsabschlag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur bei echtem unternehmerischem Risiko

FG Hessen, Urteil vom 28.11.2006 - Aktenzeichen 1 K 3292/05

DRsp Nr. 2007/11001

Schenkung; Anteil; Mitunternehmer; Besitzgesellschaft; Nießbrauchsvorbehalt; Nießbrauch; Bewertungsabschlag; Betriebsaufspaltung - Bewertungsabschlag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur bei echtem unternehmerischem Risiko

1. Ein Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG ist bei der Übertragung eines Mitunternehmeranteils nur dann zu gewähren, wenn der Beschenkte Mitunternehmer geworden ist indem er Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. 2. Wird ein Nießbrauchsrecht an dem geschenkten Gesellschaftsanteil zurückbehalten, ist eine Mitunternehmerschaft zu verneinen. 3. Eine theoretisch bestehende Außenhaftung ist nicht ausreichend, um eine Mitunternehmerstellung zu begründen, wenn es sich um eine Beteiligung an einer Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung handelt, bei der das tatsächliche Unternehmerrisiko bei der Betriebsgesellschaft liegt.

Normenkette:

ErbStG § 13a ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die vorliegende Schenkung der Bewertungsabschlag nach § 13 a Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu gewähren ist.