FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.09.2005
4 K 469/99
Normen:
EStG (1990) § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1049
EFG 2006, 793
ZEV 2006, 520

Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vollzieht sich im Privatvermögen; Nießbrauchsrecht an Kapitalgesellschaftsanteilen als Sonderbetriebsvermögen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - Aktenzeichen 4 K 469/99

DRsp Nr. 2006/11536

Schenkung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vollzieht sich im Privatvermögen; Nießbrauchsrecht an Kapitalgesellschaftsanteilen als Sonderbetriebsvermögen

1. Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt erfordert die vorherige Entnahme der Anteile aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Übertragenden. Das vorbehaltene Nießbrauchsrecht entsteht im Privatvermögen des Berechtigten. 2. Das Nießbrauchsrecht an einem Kapitalgesellschaftsanteil gehört zum Privatvermögen und stellt kein Sonderbetriebsvermögen des als Mitunternehmer anzusehenden Nießbrauchsberechtigten an einer Kommanditbeteiligung dar, wenn die Kapitalgesellschaft eine eigene Geschäftstätigkeit unterhält und zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft keine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht. In der Ablösung des Nießbrauchsrechts liegt dann ein nicht steuerbarer Vorgang auf der privaten Vermögensebene. 3. Ausführungen zum Vorliegen einer engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft.

Normenkette:

EStG (1990) § 4 Abs. 1 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand: