I.
Die klagende Gemeinde macht Ansprüche aus übergegangenem Recht für Heimkosten geltend, die sie in Höhe von 600 Euro monatlich für Frau R. (im Folgenden: Frau R.) aufgebracht hat. Beklagt ist eine Enkelin der Frau R. in ihrer Eigenschaft als kraft Testaments der Tochter der Frau R. eingesetzte Testamentsvollstreckerin.
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