OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.08.2005
14 Wx 2/05
Normen:
BGB § 2136 § 2358 ; FGG § 286 § 383 ;
Fundstellen:
FGPrax 2006, 78
NotBZ 2006, 102
OLGReport-Karlsruhe 2006, 97
ZEV 2006, 315
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 145/05

Testamentsauslegung; Befreiung des Vorerben; Beweiswürdigung bei Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.08.2005 - Aktenzeichen 14 Wx 2/05

DRsp Nr. 2006/2143

Testamentsauslegung; Befreiung des Vorerben; Beweiswürdigung bei Nichtentbindung von der Verschwiegenheitspflicht; vorweggenommene Beweiswürdigung

»1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben. 2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten. 3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts. 4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen früheren Anwalt von der Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, kann eine zu seinem Nachteil zu berücksichtigende Beweisvereitelung liegen. 5. Das Nachlassgericht darf die Verweigerung von der Verschwiegenheitspflicht nicht mit der Begründung als von geringem Gewicht ansehen, es sei davon auszugehen, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagen werde. 6. Die Vorwegnahme der Würdigung eines noch nicht erhobenen Beweises ist unzulässig.«

Normenkette:

BGB § 2136 § 2358 ; FGG § 286 § 383 ;

Entscheidungsgründe:

I.