Die Berufung ist unbegründet. Den Antragstellern steht der ausgeurteilte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch als Verfügungsanspruch gegen die Antragsgegnerin zu. Das Werbeverhalten der Antragsgegnerin, geschäftsmäßig im Internet auch Testamentsvollstreckung anzubieten, verstößt gegen das
1) Die Antragsgegnerin bietet mit der Testamentsvollstreckung die Besorgung erlaubnispflichtiger fremder Rechtsangelegenheiten in Form der Rechtsbesorgung und Rechtsgestaltung an, ohne über eine Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten des zuständigen Landgerichtspräsidenten zu verfügen. Damit verstößt sie gegen Art.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|