I.
Strittig ist, ob eine Gegenleistung im Rahmen einer gemischten Schenkung vorliegt, wenn der mit einem Grundstück unter Vorbehaltnießbrauch Beschenkte die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten übernimmt, sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher verpflichtet, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen.
Mit notariellem Vertrag vom 16.04.1999 veräußerte Frau L., wohnhaft in ..., an den Kläger und an seinen Bruder ... den Grundbesitz in ... zum Miteigentum zu gleichen Teilen.
Als Gegenleistung wurden vereinbart:
- Zahlung eines Geldbetrags i.H.v. 50.000,- DM
- Zahlung einer Leibrente auf Lebenszeit i.H.v. monatlich 250,- DM
- Einräumung eines Nießbrauchrechtes für die Schenkerin auf Lebenszeit am Vertragsgrundstück
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