Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Mai 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit ist die Übernahme von Bestattungskosten in Höhe von 3135 Euro.
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